Branchen · Betriebsmedizin
Betriebsarzt für Handwerk und Werkstatt: Vorsorge nach Tätigkeit
In Werkstatt und auf der Baustelle entscheidet die Tätigkeit, welche Vorsorge nötig ist: Lärm, Staub, Schweißrauch, Lacke, Vibrationen oder Arbeit im Freien. Wir betreuen Betriebe im Landkreis Goslar und sagen Ihnen, was für Ihre Beschäftigten gilt.
Auf einen Blick
- Typische Anlässe: Lärm, Vibrationen, Stäube, Schweißen, Lacke und Harze, Atemschutz
- Pflicht oder Angebot: hängt von Grenzwerten ab, die Ihre Gefährdungsbeurteilung ermittelt
- Eignung: Absturzgefahr und Fahr- und Steuertätigkeiten sind eigene Untersuchungen
- Betreuung: nach Betriebsgröße, auch für Kleinbetriebe
Vorsorge
Typische Vorsorgeanlässe
Die Anlässe, die in Handwerksbetrieben am häufigsten vorkommen. Welche davon bei Ihnen zutreffen, zeigt die Gefährdungsbeurteilung.
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Lärm Pflicht oder Angebot
Pflicht, wenn die oberen Auslösewerte von 85 dB(A) bzw. 137 dB(C) erreicht oder überschritten werden, Angebot ab Überschreiten von 80 dB(A) bzw. 135 dB(C). Ein getragener Gehörschutz wird dabei nicht angerechnet.
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Vibrationen Pflicht oder Angebot
Pflicht, wenn die Expositionsgrenzwerte erreicht oder überschritten werden (bei Hand-Arm-Vibrationen A(8) = 5 m/s²), Angebot ab den Auslösewerten (2,5 m/s² bei Hand-Arm-, 0,5 m/s² bei Ganzkörper-Vibrationen).
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Stäube Pflicht oder Angebot
Hartholzstaub, silikogener Staub sowie einatembarer und alveolengängiger Staub stehen im Anhang, je nach Arbeitsplatzgrenzwert und Exposition als Pflicht oder Angebot.
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Schweißen und Trennen von Metallen Pflicht oder Angebot
Pflicht bei Schweißrauch über 3 mg/m³, Angebot auch bei Einhaltung dieser Konzentration.
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Lacke, Klebstoffe, Harze Pflicht oder Angebot
Isocyanate und unausgehärtete Epoxidharze lösen je nach Hautkontakt und Luftkonzentration Pflichtvorsorge aus. Für Lösemittel wie Toluol, Xylol, Styrol oder Ethanol gilt Angebotsvorsorge.
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Atemschutzgeräte Pflicht oder Angebot
Pflicht bei Geräten der Gruppen 2 und 3, Angebot bei Geräten der Gruppe 1.
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Feuchtarbeit Pflicht oder Angebot
Pflicht bei regelmäßig vier Stunden oder mehr je Tag, Angebot bei regelmäßig mehr als zwei Stunden je Tag.
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Arbeit im Freien Angebot
Angebot bei intensiver natürlicher UV-Belastung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag.
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Heben, Tragen, Zwangshaltungen Angebot
Angebot bei wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen des Muskel-Skelett-Systems durch Lastenhandhabung, repetitive Tätigkeiten oder Arbeiten im Knien und in langem Rumpfbeugen.
Pflichtvorsorge muss der Arbeitgeber veranlassen, Angebotsvorsorge anbieten, Wunschvorsorge auf Wunsch ermöglichen. Die Zusammenhänge erklärt der Ratgeber Arbeitsmedizinische Vorsorge.
Eignung
Untersuchungen, die oft dazukommen
Eignungsuntersuchungen sind keine Vorsorge: Sie klären, ob jemand für eine bestimmte Aufgabe gesundheitlich geeignet ist, und werden vom Auftraggeber veranlasst.
- Arbeiten mit Absturzgefahr Gerüst, Dach, Leiter: Eignungsuntersuchung im Auftrag des Arbeitgebers.
- Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten Gabelstapler, Kran, Flurförderzeuge und Steuerstände.
Betreuung
Wie die Betreuung Ihres Betriebs aussieht
Wie viel betriebsärztliche Betreuung Ihr Betrieb braucht, richtet sich nach der Beschäftigtenzahl und der Gefährdung.
Grundlagen für kleine Betriebe: Betriebsarzt im Kleinbetrieb, Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung. Die ganze Betreuung beschreibt Betriebsärztliche Betreuung für Betriebe, Preise stehen auf der Preisseite.
Ablauf
So kommen Sie zu einem Angebot
Beschäftigtenzahl und Tätigkeiten genügen für den Anfang.
- AnfrageSie füllen die kurze Angebotsanfrage unten aus oder rufen an: 05381 / 983 98 98.
- EinordnungWir klären, welche Vorsorgeanlässe und Eignungsuntersuchungen bei Ihnen anfallen, am besten anhand Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
- AngebotSie bekommen ein schriftliches Angebot, in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.
Angebot anfragen
Fünf Angaben genügen. Sie bekommen in der Regel innerhalb von zwei Werktagen ein Angebot. Für Details wie Mitarbeiterlisten oder Gefährdungsbeurteilung gibt es später die ausführliche Anmeldung.
Häufige Fragen
Was Arbeitgeber in dieser Branche fragen
Woher weiß ich, ob bei mir Pflicht- oder Angebotsvorsorge gilt?
Das entscheiden die Werte an den Arbeitsplätzen: Lärmpegel, Staubkonzentration, Dauer von Feuchtarbeit und Ähnliches. Sie stehen in Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Fehlen sie, hilft die Betriebsbegehung, und wir ordnen die Anlässe mit Ihnen zu. Auf dieser Grundlage legt die ArbMedVV fest, was Sie veranlassen oder anbieten müssen.
Zählt Gehörschutz bei der Lärmvorsorge mit?
Nein. Bei den Auslösewerten wird die dämmende Wirkung eines persönlichen Gehörschutzes nicht berücksichtigt. Wer an einem Arbeitsplatz ab 80 dB(A) arbeitet, bekommt die Vorsorge also auch mit Gehörschutz angeboten, ab 85 dB(A) ist sie Pflicht.
Kann ich Vorsorge und Eignungsuntersuchung in einem Termin machen lassen?
Ja, Kombinationen schaffen wir in einem Termin, zum Beispiel Absturzgefahr zusammen mit Lärm. Vorsorge und Eignungsuntersuchung bleiben dabei getrennte Vorgänge mit getrennten Bescheinigungen.
Quellen
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) — gesetze-im-internet.de, Fassung nach der Änderung vom 11. Mai 2026
- ArbMedVV, Anhang: Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge — gesetze-im-internet.de
Rechtsstand: Gesetzestexte abgerufen am 07.11.2026.