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Betriebsarzt für Handwerk und Werkstatt: Vorsorge nach Tätigkeit

In Werkstatt und auf der Baustelle entscheidet die Tätigkeit, welche Vorsorge nötig ist: Lärm, Staub, Schweißrauch, Lacke, Vibrationen oder Arbeit im Freien. Wir betreuen Betriebe im Landkreis Goslar und sagen Ihnen, was für Ihre Beschäftigten gilt.

Auf einen Blick

Vorsorge

Typische Vorsorgeanlässe

Die Anlässe, die in Handwerksbetrieben am häufigsten vorkommen. Welche davon bei Ihnen zutreffen, zeigt die Gefährdungsbeurteilung.

Pflichtvorsorge muss der Arbeitgeber veranlassen, Angebotsvorsorge anbieten, Wunschvorsorge auf Wunsch ermöglichen. Die Zusammenhänge erklärt der Ratgeber Arbeitsmedizinische Vorsorge.

Eignung

Untersuchungen, die oft dazukommen

Eignungsuntersuchungen sind keine Vorsorge: Sie klären, ob jemand für eine bestimmte Aufgabe gesundheitlich geeignet ist, und werden vom Auftraggeber veranlasst.

Betreuung

Wie die Betreuung Ihres Betriebs aussieht

Wie viel betriebsärztliche Betreuung Ihr Betrieb braucht, richtet sich nach der Beschäftigtenzahl und der Gefährdung.

Grundlagen für kleine Betriebe: Betriebsarzt im Kleinbetrieb, Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung. Die ganze Betreuung beschreibt Betriebsärztliche Betreuung für Betriebe, Preise stehen auf der Preisseite.

Ablauf

So kommen Sie zu einem Angebot

Beschäftigtenzahl und Tätigkeiten genügen für den Anfang.

  1. AnfrageSie füllen die kurze Angebotsanfrage unten aus oder rufen an: 05381 / 983 98 98.
  2. EinordnungWir klären, welche Vorsorgeanlässe und Eignungsuntersuchungen bei Ihnen anfallen, am besten anhand Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
  3. AngebotSie bekommen ein schriftliches Angebot, in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.

Angebot anfragen

Fünf Angaben genügen. Sie bekommen in der Regel innerhalb von zwei Werktagen ein Angebot. Für Details wie Mitarbeiterlisten oder Gefährdungsbeurteilung gibt es später die ausführliche Anmeldung.

Bitte keine Gesundheitsdaten von Beschäftigten eintragen.

Häufige Fragen

Was Arbeitgeber in dieser Branche fragen

Woher weiß ich, ob bei mir Pflicht- oder Angebotsvorsorge gilt?

Das entscheiden die Werte an den Arbeitsplätzen: Lärmpegel, Staubkonzentration, Dauer von Feuchtarbeit und Ähnliches. Sie stehen in Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Fehlen sie, hilft die Betriebsbegehung, und wir ordnen die Anlässe mit Ihnen zu. Auf dieser Grundlage legt die ArbMedVV fest, was Sie veranlassen oder anbieten müssen.

Zählt Gehörschutz bei der Lärmvorsorge mit?

Nein. Bei den Auslösewerten wird die dämmende Wirkung eines persönlichen Gehörschutzes nicht berücksichtigt. Wer an einem Arbeitsplatz ab 80 dB(A) arbeitet, bekommt die Vorsorge also auch mit Gehörschutz angeboten, ab 85 dB(A) ist sie Pflicht.

Kann ich Vorsorge und Eignungsuntersuchung in einem Termin machen lassen?

Ja, Kombinationen schaffen wir in einem Termin, zum Beispiel Absturzgefahr zusammen mit Lärm. Vorsorge und Eignungsuntersuchung bleiben dabei getrennte Vorgänge mit getrennten Bescheinigungen.

Quellen

Rechtsstand: Gesetzestexte abgerufen am 07.11.2026.

05381 / 983 98 98