Arbeitsmedizin · Eignungsuntersuchung
Untersuchung für Arbeiten mit Absturzgefahr (früher G 41)
Wer auf Gerüsten, Dächern, Masten oder Windenergieanlagen arbeitet, braucht oft einen Nachweis, dass er gesundheitlich dafür geeignet ist. Wir führen die Untersuchung in Seesen durch, mit EKG, Seh- und Hörtest vor Ort, in einem Termin.
Auf einen Blick
- Art: Eignungsuntersuchung im Auftrag des Arbeitgebers oder Auftraggebers
- Preis bis 40 Jahre (Ruhe-EKG): 226,00 € netto, das sind 268,94 € brutto (zzgl. 19 % USt)
- Preis ab 40 Jahre (Belastungs-EKG): 250,00 € netto, das sind 297,50 € brutto (zzgl. 19 % USt)
- Abstand: Praxisregel 36 Monate, ab 50 Jahren 18 Monate (keine gesetzliche Frist)
- Wer erfährt was: Der Arbeitgeber bekommt nur das Ergebnis, keine Befunde
Ablauf
So läuft die Untersuchung ab
Der genaue Umfang richtet sich nach der DGUV-Empfehlung und dem Auftrag Ihres Arbeitgebers. Bei uns bis 40 Jahre mit Ruhe-EKG, ab 40 Jahren mit Belastungs-EKG.
Transkript lesen
Fahren und Steigen
Wer Stapler fährt oder auf dem Dach arbeitet, braucht oft einen Nachweis: gesundheitlich geeignet. Den liefert die Eignungsuntersuchung. Sie ist keine Vorsorge, sondern ein eigener Termin mit eigener Bescheinigung.
Wer sie veranlasst
Meist steht sie im Auftrag des Arbeitgebers. Er beurteilt in der Gefährdungsbeurteilung, wer solche Arbeiten ausüben darf. Eine feste Pflicht mit festem Abstand gibt es dafür im Gesetz nicht. Auch Auftraggeber und Berufsgenossenschaften verlangen den Nachweis häufig.
Der Termin
Sie vereinbaren einen Termin, telefonisch, über das Kontaktformular oder online. Bringen Sie Ausweis, Sehhilfe, Vorbefunde und Medikamentenliste mit, dazu eine Beschreibung Ihrer Tätigkeit. Haben Sie den Auftrag oder das Formular Ihres Arbeitgebers, legen Sie es bereit.
Was wir untersuchen
Wir führen ein ärztliches Gespräch und untersuchen Sie körperlich. Dazu kommen ein Sehtest und ein Hörtest. Wer bei Absturzgefahr arbeitet, bekommt zusätzlich eine Herzstrommessung, ab vierzig Jahren unter Belastung. Alles geschieht in der Praxis, in einem Termin.
Was der Arbeitgeber erfährt
Ihr Arbeitgeber erfährt nur das Ergebnis, nämlich ob Sie geeignet sind. Befunde und Diagnosen bleiben vertraulich. Vorher sagen wir Ihnen, dass das Ergebnis Folgen für Ihre Tätigkeit haben kann.
Ihr nächster Schritt
Sie können Eignungen in einem Termin verbinden, etwa Stapler fahren und Absturzgefahr. Vorsorge und Eignung bleiben getrennte Vorgänge, jeweils mit eigener Bescheinigung. Die Anfrage finden Sie direkt unter dem Video.
Quellen: Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV); DGUV-Empfehlungen zur arbeitsmedizinischen Eignung. Stand: November 2026.
Kosten
Wer bezahlt die Untersuchung?
Der Arbeitgeber, wenn er sie veranlasst; wir rechnen Betriebe direkt über die Pauschalen ab. Selbstständige zahlen dieselbe Pauschale für ihr Unternehmen. Alle Einzelpreise stehen offen auf der Preisseite.
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Häufige Fragen
Gut zu wissen
Ist die Untersuchung gesetzlich vorgeschrieben?
Nicht als feste Pflicht mit festem Intervall. Der Arbeitgeber muss in der Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob jemand für Arbeiten mit Absturzgefahr gesundheitlich geeignet ist, und lässt das oft mit einer Eignungsuntersuchung klären. Häufig verlangen auch Auftraggeber oder Berufsgenossenschaften den Nachweis. Ob und wie oft Sie hinmüssen, steht deshalb meist im Auftrag Ihres Arbeitgebers.
Wie oft muss ich die Untersuchung wiederholen?
Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Als Praxisregel empfehlen wir bis 49 Jahre einen Abstand von 36 Monaten und ab 50 Jahren von 18 Monaten. Gibt Ihr Arbeitgeber oder Auftraggeber eine andere Frist vor, gilt diese.
Was erfährt mein Arbeitgeber?
Nur das Ergebnis der Eignungsbeurteilung, keine Befunde und keine Diagnosen. Sie werden vorab darüber informiert, dass das Ergebnis Folgen für Ihre Tätigkeit haben kann.
Ich bin selbstständig. Kann ich die Untersuchung auch ohne Arbeitgeber machen lassen?
Ja. Für Selbstständige gelten dieselben Pauschalpreise; die Rechnung geht an Ihr Unternehmen. Bringen Sie die Beschreibung Ihrer Tätigkeit oder die Anforderung Ihres Auftraggebers mit.
Was bedeutete „G 41“?
„G 41“ war die frühere Kurzbezeichnung der berufsgenossenschaftlichen Untersuchung bei Arbeiten mit Absturzgefahr. Die G-Grundsätze hat die DGUV 2022 zurückgezogen und durch Empfehlungen ersetzt. Benannt wird heute die Tätigkeit; gemeint ist dieselbe Art von Untersuchung.
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Termin anfragenQuellen
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de