Lkw- und Bus-Führerschein
Lkw-Führerschein: ärztliche Untersuchung nach FeV in Seesen
Für den Lkw-Führerschein (Klasse C, CE, C1, C1E) und die Bus-Fahrerlaubnis (Klasse D) ist bei Erteilung und Verlängerung eine ärztliche Untersuchung nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vorgeschrieben; wir führen sie in unserer Praxis in Seesen durch. Sehprüfung und Hörtest sind direkt in der Praxis, in der Regel brauchen Sie keinen zweiten Termin. Nur wenn die Sehwerte bei uns nicht eindeutig erreicht werden, ist zusätzlich eine Untersuchung beim Augenarzt nötig.
Auf einen Blick
- Für wen: Klasse C, CE, C1, C1E (Lkw) und Klasse D (Bus)
- Dauer: Lkw 30 bis 45 Minuten; Bus mit Psychometrie 60 bis 90 Minuten
- Preis: Lkw 173,00 €; Bus 262,00 € inklusive Psychometrie, 173,00 € ohne (Selbstzahlerleistung nach GOÄ, Endpreise im Regelfall inkl. 19 % Umsatzsteuer)
- Gültigkeit: Die Fahrerlaubnis gilt 5 Jahre; die Bescheinigung darf bei Antragstellung höchstens 1 Jahr alt sein
- Termin: online anmelden oder 05381 / 983 98 98
Wer braucht die Untersuchung
Für wen die Untersuchung vorgeschrieben ist
Die Untersuchung ist die ärztliche Eignungsuntersuchung nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), die für Lkw- und Bus-Fahrerlaubnisse vorgeschrieben ist.
- Lkw: Klasse C, CE, C1, C1E. Die Fahrerlaubnis der C-Klassen gilt 5 Jahre und wird nur mit ärztlicher Bescheinigung verlängert. Die psychometrische Leistungsdiagnostik ist für die C-Klassen nie vorgeschrieben.
- Bus: Klasse D. Hier ist die Psychometrie bei der Ersterteilung immer vorgeschrieben, bei der Verlängerung erst ab dem 50. Lebensjahr (FeV Anlage 5 Nr. 2, § 24 Abs. 2, § 48 Abs. 5).
- Auch Wohnmobile über 3,5 Tonnen erfordern die Klasse C1 (bis 7,5 t) oder C und damit diese Untersuchung, selbst bei rein privater Nutzung.
Die Führerscheinstelle verlangt ein ärztliches Gutachten?
Bei körperlichen Erkrankungen erstellen wir auch ärztliche Fahreignungsgutachten — keine MPU, keine Abstinenzkontrollen. Mehr dazu: Ärztliches Gutachten zur Fahreignung.
Sehvermögen
Was wir beim Sehvermögen prüfen
Die Sehprüfung für Lkw und Bus machen wir komplett in der Praxis. Geprüft werden nach FeV Anlage 6 Nr. 2.1:
- Sehschärfe: mindestens 0,8 auf jedem Auge und 1,0 beidäugig — Brille oder Kontaktlinsen sind erlaubt
- Gesichtsfeld: mindestens 70 Grad zu jeder Seite und 30 Grad nach oben und unten — gemessen mit der Perimetrie am Messplatz in der Praxis
- Farbensehen, räumliches Sehen (Stereosehen) sowie Dämmerungs- und Kontrastsehen
Werden die Werte nicht zweifelsfrei erreicht, ist zusätzlich die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2.2 nötig — dafür verweisen wir an den Augenarzt. Der Hörtest gehört ebenfalls zur Untersuchung.
Ablauf
So läuft es ab
Bitte zur Untersuchung mitbringen
- Gültigen Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
- Brille oder Kontaktlinsen
- Bei Vorerkrankungen: aktuelle Befunde und Ihre Medikamentenliste
Für die Fahrerlaubnis-Untersuchung sind wir zur Feststellung Ihrer Identität verpflichtet — bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel) mit.
Zum Ausdrucken: Checkliste „Was bringe ich mit?“.
Kosten
Was die Untersuchung kostet
FeV-Untersuchungen sind Selbstzahlerleistungen: Lkw-Untersuchung (Klasse C/CE) 173,00 €, Bus-Untersuchung (Klasse D) 262,00 € inklusive Psychometrie — beziehungsweise 173,00 €, wenn die Psychometrie bei Ihrer Verlängerung noch nicht vorgeschrieben ist. Abrechnung nach GOÄ; die Beträge sind Endpreise im Regelfall inkl. 19 % MwSt. Bei Berufskraftfahrern übernimmt häufig der Arbeitgeber die Kosten.
| Untersuchung | Für wen | Dauer | Gültigkeit | Preis |
|---|---|---|---|---|
| Lkw-Untersuchung | Klasse C, CE, C1, C1E | 30–45 Min. | Fahrerlaubnis 5 Jahre; Bescheinigung bei Antragstellung max. 1 Jahr alt | 173,00 € |
| Bus-Untersuchung inkl. Psychometrie | Klasse D — bei Ersterteilung immer; bei Verlängerung ab 50 | 60–90 Min. | Fahrerlaubnis längstens 5 Jahre; Bescheinigung bei Antragstellung max. 1 Jahr alt | 262,00 € |
| Bus-Untersuchung ohne Psychometrie | Klasse D — bei Verlängerung, solange die Psychometrie nicht vorgeschrieben ist (unter 50) | 30–45 Min. | Fahrerlaubnis längstens 5 Jahre; Bescheinigung bei Antragstellung max. 1 Jahr alt | 173,00 € |
Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Selbstzahlerleistung. Die genannten Beträge sind die Endpreise im Regelfall inklusive 19 % Umsatzsteuer. Sind in Ihrem Fall zusätzliche Leistungen nötig — etwa erweiterte Diagnostik —, besprechen wir das vorher mit Ihnen; die Kosten können dann abweichen.
Wer untersucht
Wer Sie untersucht
Häufige Fragen
Gut zu wissen
Brauche ich ein Gutachten für den Lkw-Führerschein?
Für Erteilung und Verlängerung der Klassen C, CE, C1 und C1E ist die ärztliche Untersuchung nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) mit Seh- und Hörtest vorgeschrieben; die Bescheinigung darf bei Antragstellung höchstens 1 Jahr alt sein. Ein besonderes ärztliches Gutachten ist nur nötig, wenn die Führerscheinstelle es bei einer körperlichen Erkrankung ausdrücklich verlangt. Das erstellen wir ebenfalls, eine MPU ist es nicht.
Brauche ich für die Lkw-Verlängerung einen Reaktionstest?
Nein — für Lkw (Klasse C/CE) ist die psychometrische Leistungsdiagnostik nie vorgeschrieben; es genügt die medizinische Untersuchung mit Seh- und Hörtest. Bei der Ersterteilung von Klasse D ist die Psychometrie dagegen immer vorgeschrieben, bei der Verlängerung erst ab dem 50. Lebensjahr (FeV Anlage 5 Nr. 2, § 24 Abs. 2, § 48 Abs. 5). Die Fahrerlaubnis der C-Klassen gilt 5 Jahre und wird nur mit ärztlicher Bescheinigung verlängert.
Welche Sehschärfe brauche ich für Lkw oder Bus?
Nach FeV Anlage 6 Nr. 2.1: mindestens 0,8 auf jedem Auge und 1,0 beidäugig — Brille oder Kontaktlinsen sind erlaubt. Sind diese Werte nicht zweifelsfrei erreicht, ist eine augenärztliche Zusatzuntersuchung nach Nr. 2.2 erforderlich, die nur ein Augenarzt durchführen darf.
Gilt das auch für mein Wohnmobil über 3,5 Tonnen?
Ja. Wohnmobile über 3,5 Tonnen erfordern die Klasse C1 (bis 7,5 t) oder C — und damit die FeV-Untersuchung, auch bei rein privater Nutzung. Sie ist alle 5 Jahre zu wiederholen; ohne gültige Bescheinigung wird die Klasse nicht verlängert.
Brauche ich für den Gabelstapler eine FeV-Untersuchung?
Nein. Innerbetriebliches Fahren — etwa Gabelstapler oder Kran — fällt nicht unter die Fahrerlaubnis-Verordnung. Dafür gibt es die arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, die der Arbeitgeber veranlasst. Auch die führen wir durch.
Ich habe Diabetes oder eine andere Vorerkrankung — bekomme ich trotzdem eine Bescheinigung?
Häufig ja. Maßstab sind die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (Anlage 4 und 4a FeV) — sie sehen eine Prüfung im Einzelfall vor, keine pauschalen Ausschlüsse. Ein gut eingestellter Diabetes ist zum Beispiel kein grundsätzliches Hindernis; entscheidend sind eine stabile Stoffwechsellage ohne schwere Unterzuckerungen, teils mit fachärztlicher Stellungnahme und Auflagen. Bei Anfallsleiden wie Epilepsie gelten für Lkw und Bus dagegen strenge Anforderungen — ohne lange, fachärztlich dokumentierte Anfallsfreiheit besteht in der Regel keine Eignung. Bringen Sie aktuelle Befunde und Ihre Medikamentenliste mit, dann klären wir vorab, was in Ihrem Fall gilt.
Ich komme von weiter weg — wie ist die Anreise?
Seesen hat eine eigene Anschlussstelle an der A7, von dort sind es wenige Minuten bis zur Praxis. Öffentliche Parkplätze liegen direkt vor der Tür. Vom Bahnhof Seesen sind es rund anderthalb Kilometer, gut zwanzig Minuten zu Fuß, alternativ mit dem Bus bis zur Haltestelle „Kampstraße“ unmittelbar vor der Praxis. Die Praxis ist barrierearm über einen Fahrstuhl erreichbar. Wenn die Anreise weit ist: Sagen Sie es bei der Terminvergabe, dann legen wir alle nötigen Untersuchungen auf einen Termin, damit Sie nicht zweimal fahren müssen.
Mehr zum Thema: P-Schein und Taxi: ärztliche Untersuchung · Alle Untersuchungen der Verkehrsmedizin · Online-Anmeldung Fahrerlaubnis
Verlängerung steht an? Am schnellsten über die Online-Anmeldung mit Angabe der Führerscheinklasse. Lieber telefonisch unter 05381 / 983 98 98 oder per Kontaktformular? Auch das geht.
Über das KontaktformularQuellen
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- FeV Anlage 5 — Eignungsuntersuchungen für Lkw, Bus und Taxi — gesetze-im-internet.de
- FeV Anlage 6 — Anforderungen an das Sehvermögen — gesetze-im-internet.de
- Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung — Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)