Verkehrsmedizinische Begutachtung

Ärztliches Gutachten zur Fahreignung — wenn die Führerscheinstelle es verlangt

Hat die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Gutachten angeordnet, weil eine Erkrankung Zweifel an Ihrer Fahreignung weckt? Dr. Sturm erstellt das Gutachten nach der Fahrerlaubnis-Verordnung und den Begutachtungsleitlinien — sachlich, nachvollziehbar und in einem Untersuchungstermin.

Was wir nicht anbieten

Für MPU, Abstinenzkontrollen und Gutachten zu Alkohol, Drogen oder Sucht sind die Begutachtungsstellen für Fahreignung zuständig (zum Beispiel TÜV oder DEKRA).

Anwendungsbereich

Wofür wir begutachten

Körperliche Erkrankungen nach den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, zum Beispiel:

Gutachter

Wer begutachtet

Dr. med. Jan Sturm erstellt die Gutachten persönlich. Als Arzt mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin gehört er zu den Ärzten, die die Behörde nach § 11 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 FeV beauftragen kann; das BÄK-Curriculum Verkehrsmedizinische Begutachtung hat er 2026 absolviert. Welche Arztgruppe das Gutachten erstellen darf, legt die Behörde in ihrem Schreiben fest — bitte sehen Sie dort nach. Urkunde Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin ansehen (PDF).

Ablauf

So läuft die Begutachtung ab

1 · Anfrage mit dem Schreiben der BehördeSie melden sich mit dem Schreiben Ihrer Fahrerlaubnisbehörde; wir prüfen, ob wir die Fragestellung übernehmen können.
2 · Prüfung und HonorarvereinbarungWir besprechen den voraussichtlichen Aufwand; je nach Art des Gutachtens schließen wir vorab eine schriftliche Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ.
3 · VorkasseJe nach Art des Gutachtens leisten Sie vor Beginn der Begutachtung eine Vorauszahlung.
4 · Akte und BefundeDie Behörde übersendet auf Ihren Antrag die Führerscheinakte; fachärztliche Befunde bringen Sie mit oder lassen sie uns zusenden.
5 · Untersuchung in einem TerminGespräch, körperliche und neurologische Untersuchung sowie je nach Fragestellung EKG, Laborwerte oder Sehtest — in der Regel an einem Termin.
6 · Das Gutachten erhalten ausschließlich SieWir händigen das schriftliche Gutachten persönlich oder per Post aus und geben es ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung an niemanden weiter — auch nicht an die Behörde.

Kosten

Was die Begutachtung kostet

Art Richtwert inkl. 19 % USt Vorkasse
Kurze gutachtliche Äußerung ohne Untersuchung ca. 81,16 € –
Kleines Gutachten (ein Krankheitsbild, Befunde liegen vor, ca. 2 Std.) ca. 353,93 € 200,00 €
Gutachten mit Untersuchung (Regelfall, ca. 3 Std.) ca. 779,64 € – 851,04 € 400,00 €
Aufwendiges Gutachten mit umfangreicher Aktenlage (ca. 6 Std.) ca. 1.329,02 € – 1.400,42 € 600,00 €

Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Für das Gutachten mit Untersuchung sowie für aufwendige Gutachten vereinbaren wir vorab schriftlich eine Honorarvereinbarung. Die Beträge enthalten 19 % Umsatzsteuer. Das Honorar hängt nicht vom Ergebnis ab.

Die angegebene Stundenzahl (ca. … Std.) ist die gesamte Arbeitszeit einschließlich Aktenauswertung und Gutachtenerstellung — nicht die Dauer des Untersuchungstermins selbst. Dieser dauert, wie unten in den häufigen Fragen beschrieben, etwa ein bis eineinhalb Stunden.

Nur bei Bedarf

Für das Gutachten mit Untersuchung sowie für aufwendige Gutachten sind Ruhe-EKG und Labor bereits im Richtwert enthalten. Die folgenden Positionen berechnen wir nur für zusätzliche oder von der Fragestellung abweichende Leistungen.

Leistung Betrag
Ruhe-EKG31,58 €
Psychometrischer Leistungstest125,20 €
Nachtest (einzelne Teiltests)90,14 €
Labornach Umfang

Sagen Sie einen vereinbarten Untersuchungstermin nicht mindestens 2 Werktage vorher ab, berechnen wir ein Ausfallhonorar von 100,00 € — es ist keine ärztliche Leistung und fällt ohne Umsatzsteuer an.

Informationsblatt als PDF

Bitte zur Begutachtung mitbringen

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Ich soll eine MPU machen — können Sie helfen?

Nein. Eine MPU führen nur amtlich anerkannte Begutachtungsstellen für Fahreignung durch. Wir erstellen ausschließlich ärztliche Gutachten zu körperlichen Erkrankungen.

Ich bin bei Ihnen in Behandlung. Können Sie das Gutachten schreiben?

Nein. Ein Gutachten muss unabhängig sein; für Patientinnen und Patienten unserer Praxis erstellen wir deshalb keine Gutachten.

Wie lange dauert es?

Die Untersuchung dauert etwa ein bis eineinhalb Stunden. Das schriftliche Gutachten erhalten Sie in der Regel zwei bis drei Wochen danach, sobald alle Unterlagen vorliegen.

Wer bekommt das Gutachten?

Nur Sie. Ob Sie es der Führerscheinstelle vorlegen, entscheiden Sie. Ohne Ihre Zustimmung geben wir es an niemanden weiter.

Zahlt die Krankenkasse?

Nein. Eine Fahreignungsbegutachtung ist keine Krankenbehandlung. Die Kosten tragen Sie selbst.

Was passiert, wenn das Ergebnis nicht positiv ist?

Das Gutachten beschreibt, welche Voraussetzungen fehlen und ob Auflagen oder eine spätere Nachuntersuchung helfen können. Das Honorar ist unabhängig vom Ergebnis.

Team

Wer Sie begutachtet

Quellen