Arbeitsmedizin · Eignungsuntersuchung
Untersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (früher G 25)
Wer Gabelstapler, Kran oder andere Flurförderzeuge fährt oder Anlagen steuert und überwacht, braucht oft einen Nachweis, dass er gesundheitlich dafür geeignet ist. Wir führen die Untersuchung in Seesen durch, mit Seh- und Hörtest vor Ort, in einem Termin.
Auf einen Blick
- Art: Eignungsuntersuchung im Auftrag des Arbeitgebers oder Auftraggebers
- Preis: 134,45 € netto, das sind 160,00 € brutto (inkl. 19 % USt)
- Beispiele: Gabelstapler, Kran, Flurförderzeuge, Steuer- und Überwachungsstände
- Wer erfährt was: Der Arbeitgeber bekommt nur das Ergebnis, keine Befunde
Ablauf
So läuft die Untersuchung ab
Der genaue Umfang richtet sich nach der DGUV-Empfehlung und dem Auftrag Ihres Arbeitgebers.
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Fahren und Steigen
Wer Stapler fährt oder auf dem Dach arbeitet, braucht oft einen Nachweis: gesundheitlich geeignet. Den liefert die Eignungsuntersuchung. Sie ist keine Vorsorge, sondern ein eigener Termin mit eigener Bescheinigung.
Wer sie veranlasst
Meist steht sie im Auftrag des Arbeitgebers. Er beurteilt in der Gefährdungsbeurteilung, wer solche Arbeiten ausüben darf. Eine feste Pflicht mit festem Abstand gibt es dafür im Gesetz nicht. Auch Auftraggeber und Berufsgenossenschaften verlangen den Nachweis häufig.
Der Termin
Sie vereinbaren einen Termin, telefonisch, über das Kontaktformular oder online. Bringen Sie Ausweis, Sehhilfe, Vorbefunde und Medikamentenliste mit, dazu eine Beschreibung Ihrer Tätigkeit. Haben Sie den Auftrag oder das Formular Ihres Arbeitgebers, legen Sie es bereit.
Was wir untersuchen
Wir führen ein ärztliches Gespräch und untersuchen Sie körperlich. Dazu kommen ein Sehtest und ein Hörtest. Wer bei Absturzgefahr arbeitet, bekommt zusätzlich eine Herzstrommessung, ab vierzig Jahren unter Belastung. Alles geschieht in der Praxis, in einem Termin.
Was der Arbeitgeber erfährt
Ihr Arbeitgeber erfährt nur das Ergebnis, nämlich ob Sie geeignet sind. Befunde und Diagnosen bleiben vertraulich. Vorher sagen wir Ihnen, dass das Ergebnis Folgen für Ihre Tätigkeit haben kann.
Ihr nächster Schritt
Sie können Eignungen in einem Termin verbinden, etwa Stapler fahren und Absturzgefahr. Vorsorge und Eignung bleiben getrennte Vorgänge, jeweils mit eigener Bescheinigung. Die Anfrage finden Sie direkt unter dem Video.
Quellen: Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV); DGUV-Empfehlungen zur arbeitsmedizinischen Eignung. Stand: November 2026.
Kosten
Wer bezahlt die Untersuchung?
Der Arbeitgeber, wenn er sie veranlasst; wir rechnen Betriebe direkt über die Pauschalen ab. Selbstständige zahlen dieselbe Pauschale für ihr Unternehmen. Alle Einzelpreise stehen offen auf der Preisseite.
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Häufige Fragen
Gut zu wissen
Brauche ich dafür eine FeV-Untersuchung wie beim Lkw-Führerschein?
Nein. Innerbetriebliches Fahren, etwa mit Gabelstapler, Flurförderzeug oder Kran, fällt nicht unter die Fahrerlaubnis-Verordnung. Dafür gibt es die arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, die der Arbeitgeber veranlasst. Für den Lkw- oder Bus-Führerschein gilt die FeV-Untersuchung, siehe die Seite zur Lkw-Untersuchung.
Ist die Untersuchung gesetzlich vorgeschrieben?
Nicht als feste Pflicht mit festem Intervall. Der Arbeitgeber beurteilt in der Gefährdungsbeurteilung, wer eine Fahr-, Steuer- oder Überwachungstätigkeit ausüben darf, und lässt die gesundheitliche Eignung oft ärztlich klären. Ob und wie oft Sie hinmüssen, steht deshalb meist im Auftrag Ihres Arbeitgebers.
Was erfährt mein Arbeitgeber?
Nur das Ergebnis der Eignungsbeurteilung, keine Befunde und keine Diagnosen. Sie werden vorab darüber informiert, dass das Ergebnis Folgen für Ihre Tätigkeit haben kann.
Kann ich die Untersuchung mit anderen verbinden?
Ja, Kombinationen schaffen wir in einem Termin, zum Beispiel Fahr- und Steuertätigkeit zusammen mit Absturzgefahr. Vorsorge und Eignungsuntersuchung bleiben dabei getrennte Vorgänge mit getrennten Bescheinigungen.
Was bedeutete „G 25“?
„G 25“ war die frühere Kurzbezeichnung der berufsgenossenschaftlichen Untersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten. Die G-Grundsätze hat die DGUV 2022 zurückgezogen und durch Empfehlungen ersetzt. Benannt wird heute die Tätigkeit; gemeint ist dieselbe Art von Untersuchung.
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Termin anfragenQuellen
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de