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Betriebsarzt für Pflege und Arztpraxen: Vorsorge, Impfung

Wer in Praxen, Pflegediensten, Pflegeeinrichtungen oder im Rettungsdienst arbeitet, hat oft Kontakt zu Krankheitserregern und Körperflüssigkeiten. Die ArbMedVV legt dafür Pflichtvorsorge fest und macht das Impfangebot zum Teil der Vorsorge.

Auf einen Blick

Vorsorge

Typische Vorsorgeanlässe

Der Anhang unterscheidet nach Einrichtung und Erreger. Die wichtigsten Anlässe für Praxen, Pflege und Rettungsdienst im Überblick.

Pflichtvorsorge muss der Arbeitgeber veranlassen, Angebotsvorsorge anbieten, Wunschvorsorge auf Wunsch ermöglichen. Die Zusammenhänge erklärt der Ratgeber Arbeitsmedizinische Vorsorge.

Betreuung

Wie die Betreuung Ihres Betriebs aussieht

Wie viel betriebsärztliche Betreuung Ihr Betrieb braucht, richtet sich nach der Beschäftigtenzahl und der Gefährdung.

Grundlagen für kleine Betriebe: Betriebsarzt im Kleinbetrieb, Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung. Die ganze Betreuung beschreibt Betriebsärztliche Betreuung für Betriebe, Preise stehen auf der Preisseite.

Ablauf

So kommen Sie zu einem Angebot

Beschäftigtenzahl und Tätigkeiten genügen für den Anfang.

  1. AnfrageSie füllen die kurze Angebotsanfrage unten aus oder rufen an: 05381 / 983 98 98.
  2. EinordnungWir klären, welche Vorsorgeanlässe und Eignungsuntersuchungen bei Ihnen anfallen, am besten anhand Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
  3. AngebotSie bekommen ein schriftliches Angebot, in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.

Angebot anfragen

Fünf Angaben genügen. Sie bekommen in der Regel innerhalb von zwei Werktagen ein Angebot. Für Details wie Mitarbeiterlisten oder Gefährdungsbeurteilung gibt es später die ausführliche Anmeldung.

Bitte keine Gesundheitsdaten von Beschäftigten eintragen.

Häufige Fragen

Was Arbeitgeber in dieser Branche fragen

Gehört die Hepatitis-B-Impfung zur Vorsorge?

Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und werden angeboten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist. Das Angebot entfällt, wenn die Person bereits einen ausreichenden Immunschutz hat (§ 6 Abs. 2 ArbMedVV).

Was gilt nach einer Nadelstichverletzung?

Der Arbeitgeber muss unverzüglich Angebotsvorsorge anbieten, wenn mit einer schweren Infektionskrankheit gerechnet werden muss und eine postexpositionelle Prophylaxe möglich ist, oder wenn eine Infektion erfolgt ist (Anhang Teil 2). Zeitkritische Schritte nach der Verletzung selbst regelt die Notfallversorgung, nicht die Vorsorge.

Wer führt die Vorsorge in einer kleinen Praxis durch?

Der Arbeitgeber muss einen Arzt beauftragen, der die Anforderungen des § 7 ArbMedVV erfüllt. Ist ein Betriebsarzt bestellt, soll er vorrangig auch die Vorsorge übernehmen (§ 3 Abs. 2). Die Vorsorge richtet sich nach Ihrer Gefährdungsbeurteilung, auch bei wenigen Angestellten.

Quellen

Rechtsstand: Gesetzestexte abgerufen am 07.11.2026.

05381 / 983 98 98