Branchen · Betriebsmedizin

Betriebsarzt für Gastronomie und Küche: Vorsorge

In Küche und Service belasten vor allem Feuchtarbeit, Hitze und das Tragen schwerer Lasten. Wir zeigen, welche Vorsorge die ArbMedVV dafür vorsieht und was Sie als Inhaberin oder Inhaber tun müssen.

Auf einen Blick

Vorsorge

Typische Vorsorgeanlässe

Anlässe, die in Küchen und im Service vorkommen. Ob sie bei Ihnen greifen, hängt von Dauer und Ausmaß ab.

Pflichtvorsorge muss der Arbeitgeber veranlassen, Angebotsvorsorge anbieten, Wunschvorsorge auf Wunsch ermöglichen. Die Zusammenhänge erklärt der Ratgeber Arbeitsmedizinische Vorsorge.

Betreuung

Wie die Betreuung Ihres Betriebs aussieht

Wie viel betriebsärztliche Betreuung Ihr Betrieb braucht, richtet sich nach der Beschäftigtenzahl und der Gefährdung.

Grundlagen für kleine Betriebe: Betriebsarzt im Kleinbetrieb, Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung. Die ganze Betreuung beschreibt Betriebsärztliche Betreuung für Betriebe, Preise stehen auf der Preisseite.

Ablauf

So kommen Sie zu einem Angebot

Beschäftigtenzahl und Tätigkeiten genügen für den Anfang.

  1. AnfrageSie füllen die kurze Angebotsanfrage unten aus oder rufen an: 05381 / 983 98 98.
  2. EinordnungWir klären, welche Vorsorgeanlässe und Eignungsuntersuchungen bei Ihnen anfallen, am besten anhand Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
  3. AngebotSie bekommen ein schriftliches Angebot, in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.

Angebot anfragen

Fünf Angaben genügen. Sie bekommen in der Regel innerhalb von zwei Werktagen ein Angebot. Für Details wie Mitarbeiterlisten oder Gefährdungsbeurteilung gibt es später die ausführliche Anmeldung.

Bitte keine Gesundheitsdaten von Beschäftigten eintragen.

Häufige Fragen

Was Arbeitgeber in dieser Branche fragen

Ab wann zählt Arbeit als Feuchtarbeit?

Der Anhang der ArbMedVV nennt Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr je Tag als Anlass für Pflichtvorsorge und von regelmäßig mehr als zwei Stunden je Tag als Anlass für Angebotsvorsorge. Wie viele Stunden es an einem Arbeitsplatz sind, schätzen Sie in der Gefährdungsbeurteilung ab; wir helfen bei der Einordnung.

Müssen auch Aushilfen zur Vorsorge?

Die Verordnung gilt für Beschäftigte. Entscheidend ist, ob die Tätigkeit einen Vorsorgeanlass erfüllt, etwa Feuchtarbeit von regelmäßig mehr als zwei Stunden je Tag. Im Zweifel klären wir das anhand Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Was ist, wenn jemand Hautprobleme an den Händen hat?

Erfährt der Arbeitgeber von einer Erkrankung, die mit der Tätigkeit zusammenhängen kann, muss er der betroffenen Person unverzüglich Angebotsvorsorge anbieten, ebenso Beschäftigten mit vergleichbaren Tätigkeiten, wenn Anhaltspunkte für eine Gefährdung bestehen (§ 5 Abs. 2 ArbMedVV).

Quellen

Rechtsstand: Gesetzestexte abgerufen am 07.11.2026.

05381 / 983 98 98