Branchen · Betriebsmedizin
Betriebsarzt für Büro und Verwaltung: Vorsorge
Im Büro ist die Vorsorge überschaubar: Für Bildschirmarbeit muss der Arbeitgeber eine Augenuntersuchung anbieten, außerdem gibt es die Wunschvorsorge. Zusätzliche Anlässe kommen bei Dienstreisen oder einzelnen Aufgaben im Betrieb dazu.
Auf einen Blick
- Bildschirmarbeit: Angebotsvorsorge mit Untersuchung von Augen und Sehvermögen
- Wunschvorsorge: auf Wunsch der Beschäftigten, wenn ein Gesundheitsschaden nicht auszuschließen ist
- Dienstreisen: in Tropen und Subtropen kann Pflichtvorsorge anfallen
- Betreuung: nach Beschäftigtenzahl, auch für kleine Büros
Vorsorge
Typische Vorsorgeanlässe
Für reine Büroarbeit sieht der Anhang nur wenige Anlässe vor. Weitere ergeben sich aus Dienstreisen oder einzelnen Aufgaben im Betrieb.
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Tätigkeiten an Bildschirmgeräten Angebot
Der Arbeitgeber bietet eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens an. Zeigt sich, dass spezielle Sehhilfen für die Bildschirmarbeit nötig sind und normale nicht geeignet, stellt er sie im erforderlichen Umfang zur Verfügung.
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Wunschvorsorge Wunsch
Beschäftigte können regelmäßig Vorsorge verlangen, es sei denn, nach Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen (§ 5a ArbMedVV).
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Dienstreisen in Tropen und Subtropen Pflicht
Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstigen Auslandsaufenthalten mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen. Am Ende einer solchen Tätigkeit bietet der Arbeitgeber Angebotsvorsorge an.
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Erkrankung im Zusammenhang mit der Arbeit Angebot
Erfährt der Arbeitgeber von einer Erkrankung, die mit der Tätigkeit zusammenhängen kann, bietet er unverzüglich Vorsorge an (§ 5 Abs. 2 ArbMedVV).
Pflichtvorsorge muss der Arbeitgeber veranlassen, Angebotsvorsorge anbieten, Wunschvorsorge auf Wunsch ermöglichen. Die Zusammenhänge erklärt der Ratgeber Arbeitsmedizinische Vorsorge.
Betreuung
Wie die Betreuung Ihres Betriebs aussieht
Wie viel betriebsärztliche Betreuung Ihr Betrieb braucht, richtet sich nach der Beschäftigtenzahl und der Gefährdung.
Grundlagen für kleine Betriebe: Betriebsarzt im Kleinbetrieb, Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung. Die ganze Betreuung beschreibt Betriebsärztliche Betreuung für Betriebe, Preise stehen auf der Preisseite.
Ablauf
So kommen Sie zu einem Angebot
Beschäftigtenzahl und Tätigkeiten genügen für den Anfang.
- AnfrageSie füllen die kurze Angebotsanfrage unten aus oder rufen an: 05381 / 983 98 98.
- EinordnungWir klären, welche Vorsorgeanlässe und Eignungsuntersuchungen bei Ihnen anfallen, am besten anhand Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
- AngebotSie bekommen ein schriftliches Angebot, in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.
Angebot anfragen
Fünf Angaben genügen. Sie bekommen in der Regel innerhalb von zwei Werktagen ein Angebot. Für Details wie Mitarbeiterlisten oder Gefährdungsbeurteilung gibt es später die ausführliche Anmeldung.
Häufige Fragen
Was Arbeitgeber in dieser Branche fragen
Müssen alle Bildschirmarbeitsplätze untersucht werden?
Der Arbeitgeber muss die Angebotsvorsorge anbieten, die Beschäftigten entscheiden, ob sie sie nutzen. Das Ausschlagen entbindet ihn nicht davon, sie später wieder anzubieten (§ 5 Abs. 1 ArbMedVV).
Wer bezahlt die Bildschirmbrille?
Die ArbMedVV verlangt, dass der Arbeitgeber spezielle Sehhilfen für die Bildschirmarbeit im erforderlichen Umfang zur Verfügung stellt, wenn die Vorsorge ergibt, dass sie notwendig sind und normale Sehhilfen nicht geeignet sind.
Lohnt sich ein Betriebsarzt für ein kleines Büro?
Die Betreuung richtet sich nach Beschäftigtenzahl und Gefährdung, nicht nach der Branche allein. Wie das für kleine Betriebe aussieht, beschreibt unser Ratgeber zum Betriebsarzt im Kleinbetrieb.
Quellen
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) — gesetze-im-internet.de, Fassung nach der Änderung vom 11. Mai 2026
- ArbMedVV, Anhang: Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge — gesetze-im-internet.de
Rechtsstand: Gesetzestexte abgerufen am 07.11.2026.