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Betriebsarzt für Büro und Verwaltung: Vorsorge

Im Büro ist die Vorsorge überschaubar: Für Bildschirmarbeit muss der Arbeitgeber eine Augenuntersuchung anbieten, außerdem gibt es die Wunschvorsorge. Zusätzliche Anlässe kommen bei Dienstreisen oder einzelnen Aufgaben im Betrieb dazu.

Auf einen Blick

Vorsorge

Typische Vorsorgeanlässe

Für reine Büroarbeit sieht der Anhang nur wenige Anlässe vor. Weitere ergeben sich aus Dienstreisen oder einzelnen Aufgaben im Betrieb.

Pflichtvorsorge muss der Arbeitgeber veranlassen, Angebotsvorsorge anbieten, Wunschvorsorge auf Wunsch ermöglichen. Die Zusammenhänge erklärt der Ratgeber Arbeitsmedizinische Vorsorge.

Betreuung

Wie die Betreuung Ihres Betriebs aussieht

Wie viel betriebsärztliche Betreuung Ihr Betrieb braucht, richtet sich nach der Beschäftigtenzahl und der Gefährdung.

Grundlagen für kleine Betriebe: Betriebsarzt im Kleinbetrieb, Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung. Die ganze Betreuung beschreibt Betriebsärztliche Betreuung für Betriebe, Preise stehen auf der Preisseite.

Ablauf

So kommen Sie zu einem Angebot

Beschäftigtenzahl und Tätigkeiten genügen für den Anfang.

  1. AnfrageSie füllen die kurze Angebotsanfrage unten aus oder rufen an: 05381 / 983 98 98.
  2. EinordnungWir klären, welche Vorsorgeanlässe und Eignungsuntersuchungen bei Ihnen anfallen, am besten anhand Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
  3. AngebotSie bekommen ein schriftliches Angebot, in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.

Angebot anfragen

Fünf Angaben genügen. Sie bekommen in der Regel innerhalb von zwei Werktagen ein Angebot. Für Details wie Mitarbeiterlisten oder Gefährdungsbeurteilung gibt es später die ausführliche Anmeldung.

Bitte keine Gesundheitsdaten von Beschäftigten eintragen.

Häufige Fragen

Was Arbeitgeber in dieser Branche fragen

Müssen alle Bildschirmarbeitsplätze untersucht werden?

Der Arbeitgeber muss die Angebotsvorsorge anbieten, die Beschäftigten entscheiden, ob sie sie nutzen. Das Ausschlagen entbindet ihn nicht davon, sie später wieder anzubieten (§ 5 Abs. 1 ArbMedVV).

Wer bezahlt die Bildschirmbrille?

Die ArbMedVV verlangt, dass der Arbeitgeber spezielle Sehhilfen für die Bildschirmarbeit im erforderlichen Umfang zur Verfügung stellt, wenn die Vorsorge ergibt, dass sie notwendig sind und normale Sehhilfen nicht geeignet sind.

Lohnt sich ein Betriebsarzt für ein kleines Büro?

Die Betreuung richtet sich nach Beschäftigtenzahl und Gefährdung, nicht nach der Branche allein. Wie das für kleine Betriebe aussieht, beschreibt unser Ratgeber zum Betriebsarzt im Kleinbetrieb.

Quellen

Rechtsstand: Gesetzestexte abgerufen am 07.11.2026.

05381 / 983 98 98