Arbeitsmedizin für Einzelkunden
Eine Untersuchung, ein Termin — kein Betreuungsvertrag nötig
Ihr neuer Arbeitgeber hat ein Formular geschickt, oder Sie brauchen als Selbständiger eine arbeitsmedizinische Bescheinigung? Solche Untersuchungen dürfen wir im Einzelauftrag durchführen — auch wenn Ihr Betrieb nicht bei uns unter Vertrag ist.
Für wen
Typische Anlässe
Ein Einzelauftrag genügt — der Untersuchungsumfang ergibt sich aus dem Auftrag Ihres Arbeitgebers oder aus Ihrer Anfrage.
- Bewerber und Beschäftigte, deren Arbeitgeber eine einzelne Untersuchung beauftragt
- Selbständige, die eine Bescheinigung für einen Auftrag brauchen
- Betriebe, deren zuständiger Betriebsarzt weit entfernt ist — etwa bei überregionaler Betreuung: Wir führen einzelne Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen wohnort- beziehungsweise betriebsnah für Sie durch. Wie bei jeder arbeitsmedizinischen Vorsorge brauchen wir dafür die Arbeitsplatz- beziehungsweise Tätigkeitsbeschreibung (siehe unten).
- Lkw-Führerschein der Klassen C/CE: die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV inklusive Sehtest — als Betriebsmediziner dürfen wir sie durchführen. Mehr dazu auf der Seite Verkehrsmedizin.
- Rettungsdienst und Notfallsanitäter: Infektionsschutz-Vorsorge plus Fahreignungsurteil in einem Termin
Untersuchungen
Welche Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen wir anbieten
Alles Nötige ist bei uns vor Ort: Belastungs-EKG, Lungenfunktion, Hör- und Sehtest, Labor. Die meisten Untersuchungen dauern 15 bis 75 Minuten — auch Kombinationen schaffen wir in einem Termin.
- Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehem. G25) — z. B. Gabelstapler, Kran
- Atemschutzgeräte, Gerätegruppen 1 bis 3 (ehem. G26)
- Arbeiten mit Absturzgefahr (ehem. G41)
- Lärmexposition (ehem. G20), inklusive Hörtest
- Tätigkeiten an Bildschirmgeräten (ehem. G37)
- Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (ehem. G42), inklusive Labor und, falls nötig, Impfangebot (z. B. Hepatitis B)
- Hautbelastende Tätigkeiten (ehem. G24)
- Einstellungsuntersuchungen
- Kombi-Untersuchungen in einem Termin, z. B. Fahr-/Steuertätigkeit plus Absturzgefahr — auf Wunsch des Arbeitgebers und mit Ihrem Einverständnis auch mit Drogenscreening
Auch mehrteilige Untersuchungspakete nach Vorgabe des Arbeitgebers — etwa die in der Offshore-Windenergie üblichen Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen (Lärm, Atemschutz, Fahr-/Steuertätigkeit, Absturzgefahr) — bündeln wir in einem Termin. Vorsorge und Eignungsuntersuchung bleiben dabei getrennte Vorgänge mit getrennten Bescheinigungen — wir legen Ihnen die unterschiedlichen Zwecke vor der Untersuchung offen.
Ablauf
So läuft es ab
Arbeitsmedizinische Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen sind bei uns grundsätzlich nur mit einer Arbeitsplatz- beziehungsweise Tätigkeitsbeschreibung möglich: Die Vorsorge bezieht sich ausdrücklich auf die Gefährdungen Ihres konkreten Arbeitsplatzes — ohne deren Kenntnis ist eine ordnungsgemäße Vorsorge nicht möglich (der Arzt muss sich vorab Kenntnis über die Arbeitsplatzverhältnisse verschaffen, § 6 Abs. 1 ArbMedVV). Es reicht eine kurze Tätigkeits- beziehungsweise Gefährdungsbeschreibung des Arbeitgebers, ein Auszug aus der Gefährdungsbeurteilung oder das Formular, mit dem Ihr Arbeitgeber die Vorsorge anfordert — bringen Sie mit, was Sie haben, oder lassen Sie es uns vorab zusenden.
Kosten
Wer bezahlt die Untersuchung?
Arbeitsmedizinische Vorsorgen bezahlt der Arbeitgeber (§ 3 Abs. 3 ArbSchG) — Betriebe rechnen wir direkt über unsere Pauschalen ab. Dieselben Pauschalen gelten für Selbstständige, die eine Vorsorge oder Eignungsuntersuchung für die eigene Tätigkeit brauchen; die Rechnung geht dann an Ihr Unternehmen. Nach GOÄ rechnen wir nur ab, wenn kein betrieblicher Anlass vorliegt, Sie also als Privatperson kommen — den Betrag nennen wir Ihnen vorher.
Häufige Fragen
Gut zu wissen
Was ist der Unterschied zwischen Vorsorge und Eignungsuntersuchung?
Bei der Vorsorge steht Ihre Gesundheit im Mittelpunkt: Der Arzt berät Sie, es gibt keine Tauglichkeitsbescheinigung, und die Befunde bleiben vertraulich. Bei der Eignungsuntersuchung beauftragt der Arbeitgeber auf Grundlage einer Rechtsvorschrift oder Ihres Arbeitsvertrags ein Urteil darüber, ob Sie die Tätigkeit ausüben können — er erhält aber nur das Ergebnis, keine Befunde. Sie werden vorab darüber informiert, dass das Ergebnis Folgen für Ihre Tätigkeit haben kann.
Muss ich zu einer arbeitsmedizinischen Vorsorge hingehen?
Das hängt von der Art der Vorsorge ab. Pflichtvorsorge muss Ihr Arbeitgeber veranlassen — etwa bei Lärm ab dem oberen Auslösewert, bei Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 oder bei Feuchtarbeit ab vier Stunden täglich. Ohne sie dürfen Sie die Tätigkeit nicht ausüben; Untersuchungen finden aber auch hier nur mit Ihrem Einverständnis statt, der Pflichtteil ist das ärztliche Gespräch.
Angebotsvorsorge muss Ihnen der Arbeitgeber anbieten, die Teilnahme ist freiwillig — etwa bei Bildschirmarbeit. Wunschvorsorge können Sie selbst verlangen, wenn ein Gesundheitsschaden im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit nicht auszuschließen ist (§ 5a ArbMedVV). Wie das aus Arbeitgebersicht aussieht, steht auf der Seite für Betriebe.
Sieht mein Arbeitgeber meine Untersuchungsergebnisse?
Nein. Der Arbeitgeber erhält nur die Bescheinigung über die durchgeführte Vorsorge beziehungsweise das Eignungsurteil. Diagnosen, Befunde und Laborwerte bleiben unter ärztlicher Schweigepflicht — außer Sie entbinden uns ausdrücklich davon.
Mein Arbeitgeber hat keinen Vertrag mit Ihrer Praxis — geht das trotzdem?
Ja. Für einzelne Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen genügt ein Einzelauftrag, ein laufender Betreuungsvertrag mit uns ist nicht nötig. Beim Vorsorgeanlass stimmen wir uns kurz mit dem Arbeitgeber ab, damit die Untersuchung zum Arbeitsplatz passt.
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns — mit dem Formular Ihres Arbeitgebers geht es am schnellsten.
Termin vereinbarenSie sind der Arbeitgeber und möchten mehrere Mitarbeitende auf einmal anmelden — oder Betreuung anfragen? Zum Formular für Unternehmen.