Arbeitsmedizin für Einzelkunden

Eine Untersuchung, ein Termin — kein Betreuungsvertrag nötig

Ihr neuer Arbeitgeber hat ein Formular geschickt, oder Sie brauchen als Selbständiger eine arbeitsmedizinische Bescheinigung? Solche Untersuchungen dürfen wir im Einzelauftrag durchführen — auch wenn Ihr Betrieb nicht bei uns unter Vertrag ist.

Für wen

Typische Anlässe

Ein Einzelauftrag genügt — der Untersuchungsumfang ergibt sich aus dem Auftrag Ihres Arbeitgebers oder aus Ihrer Anfrage.

Untersuchungen

Welche Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen wir anbieten

Alles Nötige ist bei uns vor Ort: Belastungs-EKG, Lungenfunktion, Hör- und Sehtest, Labor. Die meisten Untersuchungen dauern 15 bis 75 Minuten — auch Kombinationen schaffen wir in einem Termin.

Auch mehrteilige Untersuchungspakete nach Vorgabe des Arbeitgebers — etwa die in der Offshore-Windenergie üblichen Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen (Lärm, Atemschutz, Fahr-/Steuertätigkeit, Absturzgefahr) — bündeln wir in einem Termin. Vorsorge und Eignungsuntersuchung bleiben dabei getrennte Vorgänge mit getrennten Bescheinigungen — wir legen Ihnen die unterschiedlichen Zwecke vor der Untersuchung offen.

Ablauf

So läuft es ab

1 · Termin vereinbarenTelefonisch oder über das Kontaktformular. Wenn Ihr Arbeitgeber ein Formular oder eine Kostenübernahme geschickt hat, halten Sie es bereit — daraus ergibt sich der Untersuchungsumfang. Wir versuchen, möglichst kurzfristige Termine zu ermöglichen — je nach Auslastung können wir das aber nicht immer garantieren.
2 · UntersuchungJe nach Anlass: Anamnese, körperliche Untersuchung, Seh- und Hörtest, Lungenfunktion, Belastungs-EKG, Labor. Bei einer Vorsorge steht das ärztliche Gespräch im Mittelpunkt — Untersuchungen erfolgen nur mit Ihrem Einverständnis. Bei Eignungsuntersuchungen ergibt sich der Umfang aus dem Auftrag. Bitte mitbringen: Ausweis, Sehhilfe (falls vorhanden), Vorbefunde, Impfpass und die Arbeitsplatz- beziehungsweise Tätigkeitsbeschreibung Ihres Arbeitgebers.
3 · BescheinigungSie beziehungsweise Ihr Arbeitgeber erhalten die Vorsorgebescheinigung oder das Eignungsurteil. Befunde und Diagnosen bleiben vertraulich.

Arbeitsmedizinische Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen sind bei uns grundsätzlich nur mit einer Arbeitsplatz- beziehungsweise Tätigkeitsbeschreibung möglich: Die Vorsorge bezieht sich ausdrücklich auf die Gefährdungen Ihres konkreten Arbeitsplatzes — ohne deren Kenntnis ist eine ordnungsgemäße Vorsorge nicht möglich (der Arzt muss sich vorab Kenntnis über die Arbeitsplatzverhältnisse verschaffen, § 6 Abs. 1 ArbMedVV). Es reicht eine kurze Tätigkeits- beziehungsweise Gefährdungsbeschreibung des Arbeitgebers, ein Auszug aus der Gefährdungsbeurteilung oder das Formular, mit dem Ihr Arbeitgeber die Vorsorge anfordert — bringen Sie mit, was Sie haben, oder lassen Sie es uns vorab zusenden.

Kosten

Wer bezahlt die Untersuchung?

Arbeitsmedizinische Vorsorgen bezahlt der Arbeitgeber (§ 3 Abs. 3 ArbSchG) — Betriebe rechnen wir direkt über unsere Pauschalen ab. Dieselben Pauschalen gelten für Selbstständige, die eine Vorsorge oder Eignungsuntersuchung für die eigene Tätigkeit brauchen; die Rechnung geht dann an Ihr Unternehmen. Nach GOÄ rechnen wir nur ab, wenn kein betrieblicher Anlass vorliegt, Sie also als Privatperson kommen — den Betrag nennen wir Ihnen vorher.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorge und Eignungsuntersuchung?

Bei der Vorsorge steht Ihre Gesundheit im Mittelpunkt: Der Arzt berät Sie, es gibt keine Tauglichkeitsbescheinigung, und die Befunde bleiben vertraulich. Bei der Eignungsuntersuchung beauftragt der Arbeitgeber auf Grundlage einer Rechtsvorschrift oder Ihres Arbeitsvertrags ein Urteil darüber, ob Sie die Tätigkeit ausüben können — er erhält aber nur das Ergebnis, keine Befunde. Sie werden vorab darüber informiert, dass das Ergebnis Folgen für Ihre Tätigkeit haben kann.

Muss ich zu einer arbeitsmedizinischen Vorsorge hingehen?

Das hängt von der Art der Vorsorge ab. Pflichtvorsorge muss Ihr Arbeitgeber veranlassen — etwa bei Lärm ab dem oberen Auslösewert, bei Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 oder bei Feuchtarbeit ab vier Stunden täglich. Ohne sie dürfen Sie die Tätigkeit nicht ausüben; Untersuchungen finden aber auch hier nur mit Ihrem Einverständnis statt, der Pflichtteil ist das ärztliche Gespräch.

Angebotsvorsorge muss Ihnen der Arbeitgeber anbieten, die Teilnahme ist freiwillig — etwa bei Bildschirmarbeit. Wunschvorsorge können Sie selbst verlangen, wenn ein Gesundheitsschaden im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit nicht auszuschließen ist (§ 5a ArbMedVV). Wie das aus Arbeitgebersicht aussieht, steht auf der Seite für Betriebe.

Sieht mein Arbeitgeber meine Untersuchungsergebnisse?

Nein. Der Arbeitgeber erhält nur die Bescheinigung über die durchgeführte Vorsorge beziehungsweise das Eignungsurteil. Diagnosen, Befunde und Laborwerte bleiben unter ärztlicher Schweigepflicht — außer Sie entbinden uns ausdrücklich davon.

Mein Arbeitgeber hat keinen Vertrag mit Ihrer Praxis — geht das trotzdem?

Ja. Für einzelne Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen genügt ein Einzelauftrag, ein laufender Betreuungsvertrag mit uns ist nicht nötig. Beim Vorsorgeanlass stimmen wir uns kurz mit dem Arbeitgeber ab, damit die Untersuchung zum Arbeitsplatz passt.

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns — mit dem Formular Ihres Arbeitgebers geht es am schnellsten.

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