Betriebsmedizin für Unternehmen
Ihr Betriebsarzt im Harz — planbar, erreichbar, vor Ort
Ab dem ersten Beschäftigten brauchen Sie einen Betriebsarzt (§ 2 ASiG i. V. m. DGUV Vorschrift 2). Wir übernehmen das für kleine und mittlere Betriebe — mit Schwerpunkt im Landkreis Goslar, angrenzende Räume wie Salzgitter und Northeim nach Absprache. Begehungen machen wir bei Ihnen vor Ort, und Sie haben einen Ansprechpartner, den Sie erreichen.
Aufnahme neuer Betriebe — derzeit nach Kapazität
Wir betreuen unsere Firmenkunden persönlich und mit festen Ansprechpartnern. Damit das so bleibt, nehmen wir neue Betriebe derzeit nur begrenzt auf. Fragen Sie trotzdem an: Wir prüfen jede Anfrage einzeln und sagen Ihnen ehrlich, ob und ab wann wir Ihren Betrieb übernehmen können. Können wir es nicht, sagen wir Ihnen das zügig — damit Sie Ihre gesetzliche Pflicht rechtzeitig anders erfüllen können und nicht auf eine Zusage warten, die nicht kommt.
Und wir vergessen Sie nicht. Passt es jetzt nicht, nehmen wir Sie auf unsere Vormerkliste und melden uns von uns aus, sobald wieder Kapazität frei wird. Sie müssen dafür nicht nachfassen. Klären Sie Ihre Betreuung in der Zwischenzeit trotzdem anderweitig — die gesetzliche Pflicht ruht nicht, solange Sie auf uns warten.
Einzelne Untersuchungen sind davon nicht betroffen. Arbeitsmedizinische Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen für einzelne Beschäftigte führen wir weiterhin im Einzelauftrag durch — auch ohne Betreuungsvertrag. Mehr dazu.
Welche Betreuung passt
Drei Betreuungsformen — nach Betriebsgröße
Welche Form für Sie gilt, hängt von der Zahl Ihrer Beschäftigten und Ihrer Berufsgenossenschaft ab. Wir ordnen Ihren Betrieb im ersten Gespräch ein.
Bis 20 Beschäftigte
Vereinfachte RegelbetreuungKeine festen Einsatzstunden. Wir unterstützen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung und betreuen Sie aus konkretem Anlass — etwa bei Neueinstellungen, Umbauten oder nach Arbeitsunfällen.
Mehr als 20 Beschäftigte
Regelbetreuung mit EinsatzzeitenGrundbetreuung nach Betreuungsgruppe I, II oder III (2,5 / 1,5 / 0,5 Stunden je Beschäftigten und Jahr), mit einem Mindestanteil von je 20 % für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit — plus betriebsspezifische Betreuung nach Bedarf.
Bis 50 Beschäftigte
Alternative bedarfsorientierte BetreuungDas „Unternehmermodell": Sie lassen sich selbst schulen, betriebsärztliche Betreuung gibt es anlassbezogen. Ob Ihre Berufsgenossenschaft das anbietet, klären wir mit Ihnen.
Neufassung 2026
Die DGUV Vorschrift 2 ist neu gefasst
Die neu gefasste DGUV Vorschrift 2 ist in Kraft getreten — im VBG-Bereich bereits zum 01.12.2025, bei den meisten Berufsgenossenschaften zum 01.01.2026, im BGW-Bereich zum 01.06.2026. Für bestehende Betreuungsverträge gelten Übergangsfristen — im BGW-Bereich bis zum 31.05.2027.
Für kleine Betriebe ändert sich am meisten: Die vereinfachte Regelbetreuung gilt jetzt bis 20 Beschäftigte, bisher lag die Grenze bei 10. Feste Einsatzstunden entfallen in dieser Gruppe — stattdessen zählen die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und Betreuung aus konkretem Anlass. Für größere Betriebe bleibt es bei Einsatzzeiten, neu mit einem Mindestanteil von je 20 % für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Was das für Ihren Betrieb heißt, klären wir im ersten Gespräch — inklusive der Frage, welche Betreuungsform für Ihre Größe und Branche passt.
Vertrags-Check — kostenlos
Sie haben schon einen Betreuungsvertrag? Wir prüfen kostenlos, ob er zur neuen DGUV Vorschrift 2 passt. Betriebe mit 11 bis 20 Beschäftigten wechseln in der Regel das Betreuungsmodell — im BGW-Bereich läuft die Übergangsfrist bis zum 31.05.2027.
Vertrag prüfen lassenGrundbetreuung berechnen
Wie viel betriebsärztliche Betreuung braucht Ihr Betrieb?
Der Rechner ordnet Ihren Betrieb nach der Neufassung 2026 ein: Bis 20 Beschäftigte gilt die vereinfachte Betreuung ohne feste Einsatzstunden, darüber die Regelbetreuung mit Einsatzzeiten nach Betreuungsgruppe. Ein Richtwert — der konkrete Umfang steht im individuellen Angebot.
Beschäftigte zählen — ganze Personen, nicht Vollzeitäquivalente. Auszubildende zählen wie Vollzeitkräfte; Inhaber und Gesellschafter zählen nicht mit.
Bitte tragen Sie oben Ihre Beschäftigtenzahlen ein.
Leistungen
Was wir als Betriebsarzt übernehmen
Der Umfang richtet sich nach Mitarbeiterzahl, Branche und Gefährdungslage Ihres Betriebs.
- Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 — je nach Betriebsgröße als vereinfachte Regelbetreuung (Gefährdungsbeurteilung plus anlassbezogene Betreuung) oder als Grundbetreuung mit Einsatzzeiten
- Arbeitsmedizinische Vorsorgen nach ArbMedVV (Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge) — in der Praxis oder bei Ihnen im Betrieb
- Eignungsuntersuchungen, z. B. Fahr-/Steuertätigkeiten, Arbeiten mit Absturzgefahr, Atemschutz (Eignung nach DGUV Regel 112-190 — die zugehörige Pflichtvorsorge nach ArbMedVV führen wir im selben Termin durch)
- Betriebsbegehungen mit schriftlicher Dokumentation und Empfehlungen
- ASA-Sitzungen (ab 21 Beschäftigte, quartalsweise)
- Mitwirkung an der Gefährdungsbeurteilung — die Beurteilung selbst bleibt Aufgabe des Arbeitgebers, wir beraten dabei
- Beratung bei der Mutterschutz-Gefährdungsbeurteilung (§ 10 MuSchG) und bei Beschäftigungsverboten
- Jahresbericht nach DGUV Vorschrift 2
- Beratung bei Wiedereingliederung (BEM) und Einstellungsuntersuchungen
Digitale Betreuung
Ein Teil der Betreuung geht digital — wir bieten das aktiv an
Beratungen, Auswertungsgespräche und Teile der ASA-Arbeit müssen nicht immer einen Anfahrtstermin kosten: Bis zu einem Drittel der Betreuungszeit darf digital oder telefonisch laufen, unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Hälfte. Videosprechstunden sind bei uns etabliert — das nutzen wir auch in der betriebsärztlichen Betreuung.
Die Grenzen bleiben klar: Die Erstbegehung findet immer bei Ihnen vor Ort statt, und eine rein digitale Betreuung ist nicht zulässig. Was sich digital sinnvoll erledigen lässt und was nicht, legen wir gemeinsam im Betreuungsplan fest.
Vorsorge verstehen
Pflicht, Angebot, Wunsch — und was Eignung davon unterscheidet
Die ArbMedVV kennt drei Arten von Vorsorge: Pflichtvorsorge müssen Sie als Arbeitgeber veranlassen — etwa bei Lärm ab dem oberen Auslösewert oder bei Atemschutz der Gruppen 2 und 3. Angebotsvorsorge müssen Sie anbieten, die Teilnahme ist freiwillig — etwa bei Bildschirmarbeit. Wunschvorsorge steht Beschäftigten auf eigenen Wunsch zu, wenn ein Gesundheitsschaden im Zusammenhang mit der Tätigkeit nicht auszuschließen ist.
Eine Eignungsuntersuchung ist etwas anderes: keine Vorsorge nach ArbMedVV, sondern ein Urteil darüber, ob jemand eine Tätigkeit ausüben kann — mit eigener Rechtsgrundlage (Rechtsvorschrift oder Arbeitsvertrag) und getrennter Bescheinigung. Wie sich das aus Sicht Ihrer Beschäftigten darstellt, steht auf der Seite für Einzelkunden.
Gesundheit im Betrieb
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Als Betriebsarzt begleiten wir nicht nur Pflichtaufgaben — wir unterstützen Betriebe auch dabei, Gesundheit systematisch anzugehen.
Zwei Begriffe, die oft durcheinandergehen: BGM ist der Managementansatz — Gesundheit wird in Abläufe, Führung und Arbeitsplatzgestaltung eingebaut. Die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF, § 20b SGB V) ist ein Baustein davon: einzelne Maßnahmen wie Ernährungs- oder Bewegungsangebote, bei denen die Krankenkassen Betriebe unterstützen.
Für Arbeitgeber interessant: Zusätzlich zum Lohn erbrachte Leistungen zur Gesundheitsförderung, die den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen (zertifizierte Maßnahmen), bleiben bis 600 Euro je Mitarbeiter und Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 34 EStG). Ob eine konkrete Maßnahme die Voraussetzungen erfüllt, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Unser Schwerpunkt: strukturierte Gewichtsreduktion
Die Programme führt Dr. med. Jan Sturm durch, Facharzt für Allgemeinmedizin mit Zusatzbezeichnung Ernährungsmedizin. In der Regel arbeiten wir mit einem strukturierten Ernährungsprogramm in Kombination mit einem Bewegungsprogramm. Den Verlauf messen wir mit der Bioimpedanzanalyse (seca mBCA) — nicht nur mit der Waage.
Multimodal heißt: Ernährungsumstellung, Bewegung und Verhaltensänderung greifen ineinander. Die S3-Leitlinie Adipositas (AWMF 050-001) empfiehlt in der aktuellen Version (5.0, 2024), Menschen mit Adipositas strukturierte Gewichtsreduktionsprogramme mit genau diesen Bausteinen anzubieten — ohne einzelne Anbieter zu nennen.
Für Betriebe eignet sich das als Baustein der betrieblichen Gesundheitsförderung — Umfang und Ablauf stimmen wir mit Ihnen ab. Details zum ernährungsmedizinischen Angebot der Praxis: Ernährungsmedizin.
Wer Sie betreut
Ihr Betriebsarzt — mit eigenem Team und Diagnostik in der Praxis
Begehungen und Vorsorgen macht der Arzt, den Sie auch erreichen — keine wechselnden Ansprechpartner.
Ablauf
Vom ersten Anruf zur laufenden Betreuung
Preise offen einsehbar. Grundbetreuung, Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen stehen mit Einzelpreisen auf unserer Preisseite — Pauschalpreise für Firmenkunden, ohne Anmeldung und ohne PDF-Download.
Einzugsgebiet
Schwerpunkt Landkreis Goslar
Betriebsärztliche Betreuung lebt davon, dass wir regelmäßig bei Ihnen vor Ort sind — für Begehungen, Vorsorgen und den kurzen Draht dazwischen. Deshalb liegt unser Schwerpunkt im Landkreis Goslar.
Betriebe außerhalb des Landkreises — etwa in Salzgitter, Northeim oder weiter entfernt — betreuen wir nach vorheriger Absprache. Der Grund ist schlicht die Fahrzeit: Sind regelmäßige Vor-Ort-Termine über größere Entfernungen nötig, geht davon Zeit ab, die für die eigentliche Betreuung fehlt. Wir klären deshalb vor einem Vertragsschluss gemeinsam, ob wir Ihren Betrieb logistisch so betreuen können, wie es die Aufgabe verlangt.
Das sagen wir lieber vorher, als eine Zusage zu geben, die im Alltag nicht trägt. Begehungen machen wir grundsätzlich bei Ihnen im Betrieb; Vorsorgen auf Wunsch ebenfalls, wenn ein geeigneter Raum da ist — sonst kommen Ihre Beschäftigten zu uns nach Seesen.
Häufige Fragen
Was Geschäftsführer uns zuerst fragen
Ab wann brauche ich einen Betriebsarzt?
Ab dem ersten Beschäftigten — das gilt auch für Minijobber, Auszubildende und Teilzeitkräfte (§ 2 ASiG i. V. m. DGUV Vorschrift 2). Nur die Form der Betreuung hängt von der Betriebsgröße ab: Nach der neu gefassten DGUV Vorschrift 2 gilt die vereinfachte Regelbetreuung bis 20 Beschäftigte.
Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb des Landkreises Goslar?
Nach Absprache ja. Unser Schwerpunkt liegt im Landkreis Goslar, weil betriebsärztliche Betreuung regelmäßige Termine vor Ort braucht. Bei größeren Entfernungen prüfen wir vorher gemeinsam, ob sich die nötigen Begehungen und Vorsorgetermine verlässlich einrichten lassen — wenn die Fahrzeiten eine gute Betreuung nicht zulassen, sagen wir das offen, bevor ein Vertrag zustande kommt.
Kommen Sie zu uns in den Betrieb?
Ja. Betriebsbegehungen machen wir grundsätzlich vor Ort. Auch Vorsorgeuntersuchungen können bei Ihnen im Betrieb stattfinden, wenn Sie einen geeigneten Raum stellen können — sonst kommen Ihre Beschäftigten zu uns in die Praxis nach Seesen.
Wie läuft eine Betriebsbegehung ab?
Wir gehen gemeinsam durch Ihren Betrieb und prüfen Arbeitsplätze, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen. Je nach Betriebsgröße dauert das ein bis drei Stunden. Dokumentation und Empfehlungen bekommen Sie schriftlich.
Sehe ich als Arbeitgeber die Untersuchungsergebnisse?
Nein. Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch in der Arbeitsmedizin. Sie erhalten die Bescheinigung über die durchgeführte Vorsorge beziehungsweise das Eignungsurteil — Diagnosen und Befunde bleiben zwischen Arzt und Beschäftigtem.
Was kostet die betriebsärztliche Betreuung?
Grundlage ist unsere arbeitsmedizinische Preisliste: eine Pauschale für die Grundbetreuung, dazu Untersuchungen und Zusatzleistungen je Position. Alle Einzelpreise stehen offen auf unserer Preisseite. Was daraus für Ihren Betrieb wird, hängt von Mitarbeiterzahl, Branche und Betreuungsumfang ab — das rechnen wir Ihnen in einem schriftlichen Angebot vor, innerhalb einer Woche nach Ihrer Anfrage.
Schildern Sie uns kurz Ihren Betrieb — Branche und Mitarbeiterzahl reichen für den Anfang.
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