Tauchtauglichkeit (bis 39 Jahre)
Ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Tauchtauglichkeit für Sporttaucher bis 39 Jahre nach GTÜM-Standard.
Für wen ist diese Leistung?
Für Gerätetaucherinnen und -taucher im Freizeitbereich bis zum 39. Lebensjahr (Standard-Tauglichkeit).
Für aktive Sportlerinnen und Sportler zur Leistungsdiagnostik, Trainingssteuerung und Gesundheitsvorsorge.
Für Personen, die Gesundheitsleistungen privat finanzieren möchten (IGeL - Individuelle Gesundheitsleistungen).
Das ist enthalten
- Ausführliche Anamnese zu Vorerkrankungen und Medikamenten
- Körperliche Untersuchung
- Ohren- und Trommelfelluntersuchung
- Ruhe-EKG
- Lungenfunktionsprüfung
- Urinuntersuchung
- Ausführliche Beratung zu Tauchmedizin
- Ausstellung des Tauchtauglichkeitszeugnisses
Voraussetzungen / Mitzubringen
- Bitte nüchtern erscheinen
- Vorhandene Tauchlogbücher mitbringen
- Frühere Tauchtauglichkeitszeugnisse (falls vorhanden)
- Liste aktueller Medikamente und bei Vorerkrankungen relevante Arztberichte
Selbstzahlerleistung
Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung ist eine Eignungsuntersuchung und keine Heilbehandlung. Sie wird nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Als Gutachten für den Tauchsport ist sie gemäß § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerpflichtig.
Weitere Leistungen in Tauchmedizin
Arbeiten mit Absturzgefahr (ehem. G41)
Vorsorge und Eignungsuntersuchung für Beschäftigte mit Tätigkeiten in Absturzgefahr (Gerüstbauer, Dachdecker, Monteure).
Atemschutzgeräte Gerätegruppe 1 (ehem. G26.1)
Vorsorge für Träger von leichtem Atemschutz (partikelfiltrierende Halbmasken, Filtergeräte).
Atemschutzgeräte Gerätegruppe 2 (ehem. G26.2)
Eignungsuntersuchung für Träger von mittlerem Atemschutz (Filtergeräte mit Gebläseunterstützung).
