Tauchtauglichkeit (ab 40 Jahre)
Erweiterte Tauchtauglichkeitsuntersuchung ab 40 Jahre mit zusätzlicher Belastungsdiagnostik nach GTÜM-Standard.
Für wen ist diese Leistung?
Für Gerätetaucherinnen und -taucher im Freizeitbereich ab dem 40. Lebensjahr (erweiterte Diagnostik erforderlich).
Für Taucherinnen und Taucher, die nach längerer Pause wieder ins Tauchsport zurückkehren möchten.
Für Personen, die Gesundheitsleistungen privat finanzieren möchten (IGeL - Individuelle Gesundheitsleistungen).
Das ist enthalten
- Ausführliche Anamnese zu Vorerkrankungen und Medikamenten
- Körperliche Untersuchung
- Ohren- und Trommelfelluntersuchung
- Ruhe-EKG
- Belastungs-EKG (Ergometrie)
- Lungenfunktionsprüfung
- Blutuntersuchung
- Urinuntersuchung
- Ausführliche Beratung zu Tauchmedizin
- Ausstellung des Tauchtauglichkeitszeugnisses
Voraussetzungen / Mitzubringen
- Bitte nüchtern erscheinen
- Bequeme Sportkleidung für Belastungs-EKG
- Vorhandene Tauchlogbücher mitbringen
- Frühere Tauchtauglichkeitszeugnisse (falls vorhanden)
- Liste aktueller Medikamente und bei Vorerkrankungen relevante Arztberichte
Selbstzahlerleistung
Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung ist eine Eignungsuntersuchung und keine Heilbehandlung. Sie wird nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Als Gutachten für den Tauchsport ist sie gemäß § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerpflichtig.
Weitere Leistungen in Tauchmedizin
Arbeiten mit Absturzgefahr (ehem. G41)
Vorsorge und Eignungsuntersuchung für Beschäftigte mit Tätigkeiten in Absturzgefahr (Gerüstbauer, Dachdecker, Monteure).
Atemschutzgeräte Gerätegruppe 1 (ehem. G26.1)
Vorsorge für Träger von leichtem Atemschutz (partikelfiltrierende Halbmasken, Filtergeräte).
Atemschutzgeräte Gerätegruppe 2 (ehem. G26.2)
Eignungsuntersuchung für Träger von mittlerem Atemschutz (Filtergeräte mit Gebläseunterstützung).
