Lärmvorsorge Arbeitsmedizin
Arbeitsmedizin

Lärmexposition (ehem. G20)

Vorsorge für Beschäftigte mit Lärmbelastung am Arbeitsplatz.

Kosten trägt der Arbeitgeber
Dauer: 15-20 Minuten

Für wen ist diese Leistung?

Arbeitgeber

Für Unternehmen und Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Pflichtvorsorge und Gesundheitsförderung.

Arbeitnehmer mit Gefährdung

Für Beschäftigte mit besonderen Gefährdungen am Arbeitsplatz (Lärm, Chemikalien, Absturz, Atemschutz).

Das ist enthalten

  • Arbeitsmedizinische Anamnese
  • Ohrenuntersuchung
  • Hörtest (Audiometrie)
  • Beratung zum Gehörschutz
  • Vorsorgebescheinigung
  • Dokumentation im Vorsorgekartei

Voraussetzungen / Mitzubringen

  • Überweisungsschein des Arbeitgebers (falls vorhanden)
  • Informationen zum Arbeitsplatz und Lärmbelastung
  • Vorherige Audiogramme (falls vorhanden)
  • Mindestens 12 Stunden vor der Untersuchung keine Lärmbelastung
  • Persönliche Gehörschutze mitbringen (z.B. Otoplastiken), falls vorhanden

Kostenübernahme

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die Kosten trägt der Arbeitgeber. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem beauftragenden Unternehmen.

Kosten

Für Beschäftigte

Kostenfrei – die Kosten trägt Ihr Arbeitgeber.

Für Arbeitgeber

Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrem Unternehmen.

Individuelles Angebot anfragen

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist umsatzsteuerfrei.

Haben Sie Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu Lärmexposition (ehem. G20) und allen weiteren Leistungen.