Lärmexposition (ehem. G20)
Vorsorge für Beschäftigte mit Lärmbelastung am Arbeitsplatz.
Für wen ist diese Leistung?
Für Unternehmen und Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Pflichtvorsorge und Gesundheitsförderung.
Für Beschäftigte mit besonderen Gefährdungen am Arbeitsplatz (Lärm, Chemikalien, Absturz, Atemschutz).
Das ist enthalten
- Arbeitsmedizinische Anamnese
- Ohrenuntersuchung
- Hörtest (Audiometrie)
- Beratung zum Gehörschutz
- Vorsorgebescheinigung
- Dokumentation im Vorsorgekartei
Voraussetzungen / Mitzubringen
- Überweisungsschein des Arbeitgebers (falls vorhanden)
- Informationen zum Arbeitsplatz und Lärmbelastung
- Vorherige Audiogramme (falls vorhanden)
- Mindestens 12 Stunden vor der Untersuchung keine Lärmbelastung
- Persönliche Gehörschutze mitbringen (z.B. Otoplastiken), falls vorhanden
Kostenübernahme
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Die Kosten trägt der Arbeitgeber. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem beauftragenden Unternehmen.
Kosten
Kostenfrei – die Kosten trägt Ihr Arbeitgeber.
Arbeitsmedizinische Vorsorge ist umsatzsteuerfrei.
Weitere Leistungen in Arbeitsmedizin
Arbeiten mit Absturzgefahr (ehem. G41)
Vorsorge und Eignungsuntersuchung für Beschäftigte mit Tätigkeiten in Absturzgefahr (Gerüstbauer, Dachdecker, Monteure).
Atemschutzgeräte Gerätegruppe 1 (ehem. G26.1)
Vorsorge für Träger von leichtem Atemschutz (partikelfiltrierende Halbmasken, Filtergeräte).
Atemschutzgeräte Gerätegruppe 2 (ehem. G26.2)
Eignungsuntersuchung für Träger von mittlerem Atemschutz (Filtergeräte mit Gebläseunterstützung).
